Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Steuern, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland anfällt. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Doch was genau beinhaltet diese Steuer, wer muss sie zahlen und gibt es Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Grunderwerbsteuer wissen müssen – inklusive praktischer Tipps, um bei Ihrem Immobilienkauf Geld zu sparen.
Inhaltsverzeichnis
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfallen. Sie wird einmalig erhoben und bezieht sich auf den Kaufpreis der Immobilie. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich dabei nicht nur nach dem Kaufpreis, sondern auch nach dem Bundesland, in dem die Immobilie liegt. Steuerlich gesehen fällt sie unter die Verkehrssteuer, geregelt im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, übermittelt der Notar die Unterlagen an das Finanzamt. Anschließend erhalten Sie den Grunderwerbsteuerbescheid. Der Betrag muss innerhalb von einem Monat gezahlt werden. Erst nach Begleichung der Steuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbucheintragung notwendig ist.
Jeder Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist gesetzlich verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen – mit wenigen Ausnahmen. Familieninterne Transaktionen, wie Verkäufe zwischen Ehepartnern oder direkten Verwandten, sind von der Steuer befreit. Auch bei Schenkungen und Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer, allerdings können in diesen Fällen Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
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Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb verschiedener Arten von Immobilien und Grundstücken in Deutschland erhoben. Sie betrifft nicht nur den Kauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sondern auch diverse andere Objektarten. Im Folgenden werden die wichtigsten Objekte aufgeführt, für die Grunderwerbsteuer anfällt:
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke
Sonderimmobilien
Rechte an Grundstücken
Anteilsübertragungen bei Immobiliengesellschaften
Sonderfälle
Die Grunderwerbsteuer deckt somit eine breite Palette von Immobilientransaktionen ab. Es ist wichtig, beim Immobilienkauf genau zu prüfen, welche Objektarten beteiligt sind und wie sie steuerlich behandelt werden. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Beratung durch einen Steuerexperten können helfen, die Steuerlast zu optimieren und mögliche Einsparpotenziale zu nutzen.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert zwischen den Bundesländern und liegt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Entscheidend für die Steuerberechnung ist der im Kaufvertrag angegebene Preis. In einigen Fällen, z.B. beim Kauf von Erbpachtgrundstücken oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen, kann die Bemessungsgrundlage anders festgelegt werden.
Die Grunderwerbsteuer kann je nach Bundesland und Kaufpreis stark variieren. Um Ihnen die Berechnung zu erleichtern, stellen wir Ihnen einen Grunderwerbsteuer-Rechner zur Verfügung. Mit diesem Tool können Sie schnell und einfach herausfinden, wie hoch Ihre Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in den verschiedenen Bundesländern ausfallen wird.
So funktioniert der Grunderwerbsteuer-Rechner:
Höhe der Grunderwerbsteuer
Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern individuell festgelegt. Hier eine Übersicht der aktuellen Steuersätze (Stand 2024) und ein Vergleich, wie viel Steuer auf einen Kaufpreis von 250.000 Euro entfällt:
Da die Grunderwerbsteuersätze je nach Bundesland unterschiedlich sind, haben wir für Sie spezifische Ratgeber zu den Grunderwerbsteuern in den jeweiligen Bundesländern erstellt. Diese Ratgeber bieten detaillierte Informationen zu den aktuellen Steuersätzen und geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie möglicherweise Grunderwerbsteuer sparen können.
Hier finden Sie die detaillierten Ratgeber für jedes Bundesland:
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert stark zwischen den Bundesländern. Mit unseren länderspezifischen Ratgebern sind Sie bestens informiert und können die Kosten genau kalkulieren. Nutzen Sie diese Übersicht, um gezielt auf die Ratgeber für Ihr Bundesland zuzugreifen und sich umfassend zu informieren.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Viele Käufer machen den Fehler, die Grunderwerbsteuer nicht in ihre Finanzierung einzukalkulieren. Hier sind einige Tipps, um Probleme zu vermeiden:
Es gibt zwei grundlegende Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienbesitz: die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer. Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Kauf erhoben wird, ist die Grundsteuer jährlich zu zahlen und betrifft den laufenden Besitz von Grundstücken und Immobilien.
Die Grunderwerbsteuer ist ein bedeutender Kostenfaktor beim Immobilienkauf. Mit einer guten Vorbereitung und Kenntnis der Regelungen können Sie jedoch einiges an Kosten sparen. Prüfen Sie vor dem Kauf Ihrer Immobilie genau, welche Steuersätze in Ihrem Bundesland gelten und ob Sie von Ausnahmen profitieren können. Nutzen Sie auch unsere Tipps, um die Grunderwerbsteuer zu senken.
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Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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