Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken anfällt. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der aktuelle Steuersatz 6 %, was im oberen Bereich der bundesweiten Sätze liegt. Für Immobilienkäufer ist die Grunderwerbsteuer ein wesentlicher Bestandteil der Nebenkosten, die zum Kaufpreis hinzukommen. Die Steuer wird einmalig erhoben und muss gezahlt werden, bevor der Käufer offiziell ins Grundbuch eingetragen werden kann. Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer liegt darin, dass sie eine gesetzlich festgelegte Einnahmequelle für das jeweilige Bundesland darstellt. In Mecklenburg-Vorpommern, einem Flächenland mit vergleichsweise niedrigen Immobilienpreisen, sollte diese Steuer von Anfang an in die Finanzierung eingeplant werden. Sie spielt eine große Rolle bei der Entscheidung, ob der Kauf finanziell tragbar ist.
Inhaltsverzeichnis
Der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 6 %, was im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ hoch ist. Zum Beispiel beträgt der Steuersatz in Bayern nur 3,5 %, während er in Bundesländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % sogar höher ist. Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie erhoben und ist somit ein fixer Bestandteil der Kaufnebenkosten.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Sonderregelungen oder Ausnahmen für bestimmte Immobilienarten. Die Steuer wird auf den Kauf aller Immobilien oder Grundstücke gleichermaßen erhoben. Dieser Steuersatz betrifft sowohl den Kauf von Wohnimmobilien als auch den Erwerb von unbebauten Grundstücken, wobei keine Unterscheidung in der Berechnung gemacht wird.
Für Immobilienkäufer ist es wichtig, die Grunderwerbsteuer genau zu berechnen, um die finanziellen Gesamtkosten des Kaufs realistisch einschätzen zu können. Unser Grunderwerbsteuer-Rechner bietet eine einfache Möglichkeit, den Betrag zu ermitteln, der bei einem bestimmten Kaufpreis fällig wird.
Höhe der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt, das bundesweit gilt. Jedoch haben die einzelnen Bundesländer das Recht, ihren eigenen Steuersatz festzulegen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Steuersatz im Jahr 2012 von 5 % auf 6 % erhöht, um zusätzliche Einnahmen für das Land zu generieren.
Wichtig zu beachten ist, dass die Grunderwerbsteuer in dem Moment fällig wird, in dem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wird. Danach stellt das Finanzamt den Steuerbescheid aus. Der Käufer hat in der Regel einen Monat Zeit, die Steuer zu zahlen, bevor die Eintragung ins Grundbuch erfolgt.
Die Grunderwerbsteuersätze variieren in Deutschland stark zwischen den Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern gehört mit 6 % zu den Ländern mit einem höheren Steuersatz.
Dieser Vergleich zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern im oberen Bereich liegt. Obwohl der Kaufpreis von Immobilien in diesem Bundesland oft niedriger ist als in anderen Regionen, sollten Immobilienkäufer die Auswirkungen des vergleichsweise hohen Steuersatzes nicht unterschätzen.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Die Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf in Mecklenburg-Vorpommern, der mit 6 % im oberen Bereich der bundesweiten Steuersätze liegt. Käufer sollten diese Steuer frühzeitig in ihre Finanzplanung einbeziehen, um den Kaufnebenkosten nicht zu unterschätzen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren, beispielsweise durch die getrennte Ausweisung von beweglichen Gütern oder durch Übertragungen innerhalb der Familie.
Ein Grunderwerbsteuer-Rechner kann Käufern helfen, die genaue Steuerlast zu ermitteln und eine realistische Kostenplanung zu erstellen. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und die frühzeitige Zahlung der Steuer stellen sicher, dass der Immobilienkauf reibungslos verläuft und der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.
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Die Grunderwerbsteuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Das Finanzamt stellt daraufhin einen Steuerbescheid aus, und der Käufer hat etwa einen Monat Zeit, die Steuer zu begleichen.
Der aktuelle Steuersatz beträgt 6 % des Kaufpreises.
In der Regel zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Es kann jedoch vertraglich etwas anderes vereinbart werden.
Viele Banken bieten an, die Grunderwerbsteuer in die Immobilienfinanzierung einzubeziehen. Dies sollte allerdings im Vorfeld mit der Bank abgesprochen werden, da es von der Höhe der Finanzierung und dem Eigenkapital abhängt.
Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie gehört zu den Anschaffungskosten und wird bei der Berechnung der steuerlichen Absetzung von Abnutzung (AfA) nicht berücksichtigt.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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