Die Grunderwerbsteuer ist eine staatliche Abgabe, die beim Kauf von Immobilien und Grundstücken fällig wird. In Niedersachsen beträgt der aktuelle Steuersatz 5 %. Diese Steuer wird einmalig beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie erhoben und ist ein wichtiger Bestandteil der Nebenkosten, die Immobilienkäufer beim Kauf einplanen sollten. Die Grunderwerbsteuer ist zwingend notwendig, um die Immobilie rechtlich auf den Namen des Käufers zu übertragen, da erst nach Zahlung der Steuer die Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Der Steuersatz in Niedersachsen ist vergleichbar mit anderen Bundesländern, liegt jedoch etwas über dem Steuersatz in Bayern, wo nur 3,5 % anfallen. Um die finanzielle Belastung zu planen, ist es essenziell, die Grunderwerbsteuer frühzeitig zu berechnen und in die Finanzierung des Kaufs einzubeziehen.
Inhaltsverzeichnis
In Niedersachsen gelten, wie in allen Bundesländern, spezielle Regelungen zur Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz von 5 % wird auf den Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet. Dies bedeutet, dass die Steuerhöhe proportional zum Kaufpreis ist: je höher der Kaufpreis, desto höher die Steuerlast.
Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt liegt Niedersachsen mit seinen 5 % im Mittelfeld. Der höchste Steuersatz wird in Brandenburg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % erhoben, während Bayern mit 3,5 % zu den günstigeren Bundesländern gehören. Immobilienkäufer in Niedersachsen sollten die 5 % Grunderwerbsteuer von Anfang an in ihre Planung einbeziehen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
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Höhe der Grunderwerbsteuer
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen und ganz Deutschland ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Dieses Bundesgesetz legt fest, dass bei jedem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie eine Steuer anfällt, die auf den vereinbarten Kaufpreis berechnet wird. Der Grunderwerbsteuersatz wird jedoch von den Bundesländern individuell festgelegt, weshalb er je nach Region variiert.
In Niedersachsen wurde der Steuersatz im Jahr 2011 von ursprünglich 3,5 % auf 5 % angehoben. Seitdem gab es keine weiteren Erhöhungen. Zukünftige Änderungen könnten jedoch politisch beschlossen werden, weshalb es ratsam ist, sich regelmäßig über die aktuellen Steuersätze zu informieren.
Die Grunderwerbsteuer variiert stark zwischen den Bundesländern. Hier ein Vergleich der aktuellen Steuersätze in deutschen Bundesländern:
Wie dieser Vergleich zeigt, liegt Niedersachsen im Mittelfeld. Während einige Bundesländer höhere Steuern verlangen, profitieren Immobilienkäufer in Niedersachsen von einem moderaten Steuersatz. Trotzdem kann auch ein Unterschied von 1 % bei hohen Kaufpreisen eine erhebliche Ersparnis ausmachen.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Die Grunderwerbsteuer ist ein zentraler Bestandteil der Nebenkosten beim Immobilienkauf in Niedersachsen. Mit einem Steuersatz von 5 % liegt Niedersachsen im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Käufer sollten diese Steuer von Anfang an in ihre Finanzierung einplanen, um Überraschungen zu vermeiden.
Durch strategische Vertragsgestaltung – etwa durch die Ausweisung von beweglichem Inventar – kann die Grunderwerbsteuer reduziert werden. Zudem gibt es Fälle, in denen die Steuer ganz entfällt, etwa bei Übertragungen innerhalb der Familie.
Indem Sie die rechtlichen Grundlagen verstehen und die Steuerkosten frühzeitig berechnen, können Sie den Kaufprozess optimal planen und sicherstellen, dass Sie alle finanziellen Aspekte im Blick haben.
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Die Grunderwerbsteuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, stellt das Finanzamt den Steuerbescheid aus. Der Käufer hat in der Regel vier Wochen Zeit, die Steuer zu zahlen.
In Niedersachsen beträgt der Steuersatz aktuell 5 % des Kaufpreises.
Ja, viele Banken bieten an, die Grunderwerbsteuer in die Baufinanzierung einzubeziehen. Dies sollte jedoch vorab mit der Bank geklärt werden, da es von der Höhe des Eigenkapitals und der Finanzierungssumme abhängt.
In der Regel ist die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den Anschaffungskosten zählt. Diese Kosten können jedoch im Rahmen einer späteren Vermietung indirekt berücksichtigt werden, da sie die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen beeinflussen können.
Sollte die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt werden, kann der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen werden, was bedeutet, dass er nicht als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie gilt. In einem solchen Fall kann das Finanzamt Maßnahmen zur Eintreibung der Steuer einleiten.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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