Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig wird. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Käufer gezahlt werden, bevor die Immobilie auf ihn übertragen werden kann. Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn Eigentum an Grundstücken oder Immobilien den Besitzer wechselt. Im Saarland beträgt der aktuelle Steuersatz 6,5 % und gehört damit zu den höchsten in Deutschland. Diese Steuer ist eine wichtige Nebenkostenposition, die Immobilienkäufer unbedingt in ihre Budgetplanung aufnehmen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Im Saarland gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Grunderwerbsteuer, die im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) verankert sind. Der Steuersatz von 6,5 % wurde im Jahr 2015 festgelegt, nachdem das Saarland den Steuersatz mehrmals erhöht hatte, um zusätzliche Einnahmen für das Land zu generieren. Verglichen mit dem bundesweiten Durchschnitt liegt das Saarland im oberen Bereich, da nur wenige Bundesländer (wie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg) ebenfalls diesen hohen Steuersatz anwenden.
Diese Steuer ist sowohl für private als auch gewerbliche Immobilienkäufer verpflichtend und wird auf den Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks erhoben. Das bedeutet, dass der Käufer 6,5 % des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer zahlen muss, was bei teuren Immobilien schnell zu einer erheblichen Summe führen kann.
Mit unserem Grunderwerbsteuer-Rechner können Immobilienkäufer genau berechnen, wie hoch die Steuerbelastung beim Kauf ihrer Immobilie im Saarland sein wird. Die Berechnung ist einfach: Der Kaufpreis der Immobilie wird mit dem Steuersatz multipliziert.
Höhe der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer im Saarland basiert auf dem bundesweit geltenden Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Darin sind die Rahmenbedingungen der Steuer genau festgelegt. Jedes Bundesland hat jedoch die Freiheit, den Steuersatz selbst zu bestimmen, was zu den unterschiedlichen Steuersätzen in den einzelnen Ländern führt.
Im Saarland wurde der Steuersatz seit 2007 mehrmals angehoben. Anfangs betrug er 3,5 %, wurde jedoch kontinuierlich erhöht, bis der aktuelle Steuersatz von 6,5 % im Jahr 2015 erreicht wurde. Diese Steuererhöhung wurde vor allem durch die Haushaltslage des Landes bedingt. Weitere Änderungen des Steuersatzes sind derzeit nicht angekündigt, jedoch sollten Käufer immer auf dem Laufenden bleiben, da sich politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern können.
Das Saarland gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Grunderwerbsteuersätzen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Steuersatz von 6,5 % im oberen Bereich. Hier ein Überblick über die Steuersätze in anderen Bundesländern:
Während in einigen Bundesländern niedrigere Steuersätze von 3,5 % bis 5 % gelten, zählt das Saarland zu den teureren Regionen in Bezug auf die Grunderwerbsteuer. Käufer sollten diese Unterschiede bei der Entscheidung über den Kauf einer Immobilie in verschiedenen Bundesländern berücksichtigen, da die Steuer je nach Region erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben kann
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Die Grunderwerbsteuer stellt eine unvermeidliche und bedeutende Zusatzbelastung für Immobilienkäufer dar. Im Saarland liegt der Steuersatz mit 6,5 % im oberen Bereich der bundesweiten Steuersätze. Käufer sollten diese Kosten in ihre Finanzplanung einbeziehen, um Überraschungen zu vermeiden. Wer frühzeitig plant und sich über die geltenden Regeln informiert, kann die finanzielle Belastung durch die Grunderwerbsteuer besser bewältigen.
Es ist ratsam, mögliche Einsparungen durch die gesonderte Ausweisung von Inventar oder durch familiäre Übertragungen in Betracht zu ziehen, um die Steuerlast zu reduzieren. Käufer sollten sich jedoch immer rechtlich beraten lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Das Finanzamt stellt dann einen Steuerbescheid aus, der innerhalb von etwa vier Wochen beglichen werden muss.
Im Saarland beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks.
Der Käufer muss die Grunderwerbsteuer zahlen. Diese wird im Kaufvertrag festgelegt und ist Teil der Nebenkosten, die beim Immobilienkauf anfallen.
Ja, viele Banken bieten an, die Grunderwerbsteuer in die Immobilienfinanzierung aufzunehmen. Dies sollte jedoch vorab mit der Bank geklärt werden, da dies die Höhe des Darlehens und die Gesamtkosten beeinflusst.
Wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird, kann der Käufer nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Das Finanzamt kann zudem Zwangsmaßnahmen zur Eintreibung der Steuerschuld einleiten.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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