Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken fällig wird. Sie gehört zu den wesentlichen Nebenkosten beim Immobilienerwerb und wird direkt an das Finanzamt gezahlt. In Brandenburg beträgt der aktuelle Steuersatz 6,5 %, was diesen zu einem der höchsten Sätze in Deutschland macht. Für Immobilienkäufer in Brandenburg ist es daher besonders wichtig, die Höhe der Grunderwerbsteuer von Anfang an in die Kaufplanung einzubeziehen. Die Steuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks erhoben und muss vor der endgültigen Eintragung des Käufers ins Grundbuch beglichen werden. Sie dient als staatliche Abgabe, die von den Ländern erhoben wird, weshalb die Steuersätze je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
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In Brandenburg gehört die Grunderwerbsteuer mit 6,5 % zu den höchsten in Deutschland, was den Immobilienkauf hier kostspieliger macht als in vielen anderen Bundesländern. Zum Vergleich: In Bayern liegt der Steuersatz bei nur 3,5 %, während er in anderen Bundesländern wie Sachsen bei 5,5 % und in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein ebenfalls bei 6,5 % liegt. Dieser hohe Steuersatz beeinflusst die Gesamtkosten eines Immobilienerwerbs erheblich und kann, je nach Höhe des Kaufpreises, mehrere tausend Euro betragen.
Besondere Regelungen oder Ausnahmen gibt es in Brandenburg nicht. Die Steuer fällt immer dann an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer fällig wird, auf die später eingegangen wird.
Unser Grunderwerbsteuer-Rechner ist ein nützliches Tool für Immobilienkäufer, um die anfallenden Steuerkosten schnell und genau zu berechnen. Da die Grunderwerbsteuer in Brandenburg bei 6,5 % liegt, kann der Rechner durch Eingabe des Kaufpreises eine genaue Berechnung liefern.
Höhe der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) bundesweit geregelt, während die Höhe der Steuer von den einzelnen Bundesländern festgelegt wird. In Brandenburg wurde der Steuersatz 2015 auf 6,5 % angehoben. Historisch gesehen hat sich der Steuersatz in Brandenburg in den letzten Jahren mehrmals geändert – er lag 1997 noch bei 3,5 %, stieg dann schrittweise an und erreichte 2015 den heutigen Höchstwert.
Zukünftige Änderungen sind nicht ausgeschlossen, da Bundesländer die Möglichkeit haben, die Steuersätze anzupassen. Für Käufer in Brandenburg ist es daher ratsam, sich regelmäßig über mögliche Entwicklungen zu informieren.
Ein Vergleich der Grunderwerbsteuersätze in den verschiedenen Bundesländern zeigt, dass Brandenburg zu den teureren Regionen gehört. Der Steuersatz von 6,5 % ist identisch mit dem in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, während Bayern mit 3,5 % den niedrigsten Satz aufweist.
Kostenbeispiel: Diese Unterschiede können sich bei großen Kaufpreisen erheblich auswirken. Für eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro würde die Steuer in Brandenburg bei 26.000 Euro liegen, während sie in Bayern nur 14.000 Euro betragen würde.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Die Grunderwerbsteuer stellt einen wesentlichen Kostenfaktor beim Immobilienerwerb dar, insbesondere in einem Bundesland wie Brandenburg, wo der Steuersatz mit 6,5 % zu den höchsten in Deutschland gehört. Für Käufer ist es daher unerlässlich, diese Kosten frühzeitig in die Finanzplanung einzubeziehen. Mit einem Grunderwerbsteuer-Rechner lässt sich die Steuerlast genau berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.
Es gibt zudem Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern, etwa durch die Trennung von beweglichen Gegenständen oder bei familiären Übertragungen. Wer sich umfassend informiert und eine sorgfältige Planung vornimmt, kann die Grunderwerbsteuer korrekt und rechtzeitig begleichen und so einen reibungslosen Ablauf des Immobilienkaufs sicherstellen.
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Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen ist. Das Finanzamt stellt daraufhin einen Steuerbescheid aus, der in der Regel innerhalb eines Monats zu begleichen ist.
In der Regel ist der Käufer der Immobilie für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Dies wird im Kaufvertrag festgelegt.
Ja, viele Banken bieten die Möglichkeit an, die Grunderwerbsteuer in die Immobilienfinanzierung einzubeziehen. Allerdings sollte dies im Vorfeld der Finanzierung mit der Bank abgesprochen werden.
Es gibt legale Möglichkeiten, die Höhe der Grunderwerbsteuer zu reduzieren, etwa durch die Ausgliederung von beweglichem Inventar aus dem Kaufpreis.
Der aktuelle Steuersatz beträgt 6,5 % des Kaufpreises.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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