Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. In Hessen beträgt der Grunderwerbsteuersatz aktuell 6 %, was über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Diese Steuer gehört zu den wichtigsten Nebenkosten, die Immobilienkäufer einkalkulieren müssen. Sie wird nicht nur für den Kaufpreis einer Immobilie, sondern auch für den Kauf von Grundstücken oder Teileigentum erhoben. Das Ziel der Grunderwerbsteuer ist es, staatliche Einnahmen zu generieren, und sie muss entrichtet werden, bevor der Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Für Käufer in Hessen ist es essenziell, den genauen Steuersatz zu kennen und bei der Kalkulation der Gesamtkosten einer Immobilie die Grunderwerbsteuer frühzeitig zu berücksichtigen. Diese stellt einen erheblichen Betrag dar, der neben dem eigentlichen Kaufpreis und anderen Kaufnebenkosten anfällt.
Inhaltsverzeichnis
Der aktuelle Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 %, was dem nationalen Durchschnitt höherer Steuersätze entspricht. Hessen zählt somit zu den Bundesländern, in denen die Steuerlast beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken relativ hoch ist. Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis berechnet und muss in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Notartermin an das zuständige Finanzamt gezahlt werden.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern, wo der Grunderwerbsteuersatz bei 3,5 % liegt, oder Sachsen, wo er 5,5 % beträgt, ist Hessen mit 6 % teurer. Auf den ersten Blick scheint dieser Prozentsatz vielleicht nicht erheblich, aber bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht das bereits einen Unterschied von mehreren Tausend Euro in den Kaufnebenkosten aus.
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Höhe der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) verankert, das bundesweit gilt. Jedes Bundesland hat jedoch das Recht, den Steuersatz eigenständig festzulegen, was zu den unterschiedlichen Sätzen in Deutschland führt. In Hessen wurde der aktuelle Steuersatz von 6 % im Jahr 2013 festgelegt. Zuvor lag er bei 5 %, doch aufgrund steigender Kosten und Haushaltsanforderungen wurde die Steuer auf 6 % angehoben.
Wichtig zu wissen ist, dass die Grunderwerbsteuer in dem Moment fällig wird, wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist. Käufer erhalten daraufhin vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen und damit offiziell als Eigentümer der Immobilie geführt.
Die Grunderwerbsteuersätze variieren stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Hessen liegt mit 6 % im oberen Bereich. Zum Vergleich haben wir Ihnen eine übersichtliche Grafik bereitgestellt.
Dieser Vergleich zeigt, dass Hessen mit 6 % zwar nicht die höchste, aber auch nicht die niedrigste Steuer erhebt. In benachbarten Regionen wie Rheinland-Pfalz beträgt der Steuersatz 5 %, sodass Käufer in Hessen eine etwas höhere Steuerlast tragen als in den umliegenden Bundesländern.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Die Grunderwerbsteuer in Hessen mit 6 % zählt zu den höheren Steuersätzen in Deutschland, was den Erwerb von Immobilien in diesem Bundesland kostspieliger macht als in Regionen mit niedrigeren Sätzen wie Bayern. Immobilienkäufer sollten diese Steuer als festen Bestandteil ihrer Finanzplanung berücksichtigen und gegebenenfalls versuchen, durch clevere Vertragsgestaltung die Steuerlast zu senken.
Eine frühzeitige Kalkulation der Grunderwerbsteuer mithilfe eines Online-Rechners ist sinnvoll, um eine realistische Vorstellung der anfallenden Kosten zu bekommen und sicherzustellen, dass die Finanzierung vollständig gedeckt ist.
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Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Das Finanzamt stellt daraufhin den Steuerbescheid aus, und der Käufer hat etwa einen Monat Zeit, die Steuer zu begleichen.
Der Steuersatz in Hessen beträgt 6 % des Kaufpreises.
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Käufer bezahlt, es sei denn, im Kaufvertrag wurde etwas anderes vereinbart.
Ja, viele Banken bieten an, die Grunderwerbsteuer in die Immobilienfinanzierung einzubeziehen. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit der Bank abgesprochen werden.
Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den Anschaffungskosten zählt. Es gibt jedoch Ausnahmen bei gewerblich genutzten Immobilien.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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