Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie gehört zu den wichtigsten Nebenkosten, die Immobilienkäufer bei der Kalkulation ihres Budgets berücksichtigen müssen. In Schleswig-Holstein beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 %, was im oberen Bereich der bundesweiten Steuersätze liegt. Die Steuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie erhoben und muss bezahlt werden, bevor der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Mit einem Steuersatz von 6,5 % liegt Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern auf einem der höchsten Steuersätze. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2014, als das Land den Steuersatz von zuvor 5 % auf das aktuelle Niveau anhob. Immobilienkäufer müssen daher in Schleswig-Holstein mit höheren Nebenkosten im Vergleich zu Bundesländern wie Bayern (3,5 %) oder Sachsen-Anhalt (5,0 %) rechnen.
Ein Vorteil für Immobilienkäufer in Schleswig-Holstein ist, dass trotz des höheren Steuersatzes die Immobilienpreise in einigen Regionen des Landes noch moderat sind, besonders im Vergleich zu den teuren Metropolregionen Deutschlands. In ländlicheren Gebieten können Käufer attraktive Immobilien zu verhältnismäßig niedrigen Preisen finden, was die Grunderwerbsteuerbelastung insgesamt reduzieren kann.
Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie viel Grunderwerbsteuer Sie beim Kauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein zahlen müssen, haben wir Ihnen einen übersichtlichen Rechner bereitgestellt:
Höhe der Grunderwerbsteuer
Die Erhebung der Grunderwerbsteuer in Deutschland wird durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. In Schleswig-Holstein, wie in allen anderen Bundesländern auch, fällt die Steuer an, sobald ein Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet wird. Der Käufer erhält dann vom Finanzamt einen Steuerbescheid, der die Zahlung der Grunderwerbsteuer innerhalb eines Monats fordert.
Der Steuersatz wurde in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 auf 6,5 % angehoben, eine Maßnahme, die dem Land zusätzliche Einnahmen bringen sollte. Es wird allerdings erwartet, dass dieser Steuersatz in absehbarer Zeit stabil bleibt, da keine weiteren Erhöhungen angekündigt wurden.
Schleswig-Holstein liegt mit seinem Steuersatz von 6,5 % im oberen Bereich der Grunderwerbsteuersätze in Deutschland. Hier ein Vergleich der Grunderwerbsteuersätze in anderen Bundesländern:
Dieser Vergleich zeigt, dass Käufer in Schleswig-Holstein denselben Steuersatz wie in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen zahlen. Dies bedeutet, dass Immobilienkäufer in Schleswig-Holstein vor allem die Nebenkosten des Immobilienerwerbs sorgfältig kalkulieren müssen.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Kostenfaktor, den Immobilienkäufer in Schleswig-Holstein im Blick haben sollten. Mit einem Steuersatz von 6,5 % gehört das Bundesland zu den teureren Regionen in Deutschland, was die Nebenkosten beim Immobilienkauf angeht. Käufer sollten sich frühzeitig über die Höhe der Grunderwerbsteuer informieren und sicherstellen, dass sie diesen Betrag in ihre Finanzplanung einbeziehen.
Ein Grunderwerbsteuer-Rechner kann helfen, die genaue Höhe der Steuerkosten zu ermitteln, und es gibt legale Wege, die Steuerlast zu reduzieren, wie das gesonderte Ausweisen von Inventar im Kaufvertrag. Käufer sollten zudem prüfen, ob sie von einer der wenigen Ausnahmen profitieren können, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Insgesamt bleibt Schleswig-Holstein trotz des hohen Steuersatzes eine attraktive Region für Immobilienkäufer, insbesondere in ländlicheren Gegenden mit moderaten Immobilienpreisen.
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In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, es kann aber im Kaufvertrag auch eine andere Regelung getroffen werden.
Die Grunderwerbsteuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Das Finanzamt stellt einen Steuerbescheid aus, der innerhalb von einem Monat bezahlt werden muss.
Viele Banken bieten an, die Grunderwerbsteuer in die Immobilienfinanzierung mit aufzunehmen. Es ist jedoch ratsam, die Nebenkosten, einschließlich der Grunderwerbsteuer, möglichst aus Eigenkapital zu zahlen, um die Darlehenssumme nicht unnötig zu erhöhen.
Wenn die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wird, kann der Käufer nicht als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Dies kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben und der Kaufprozess wird blockiert, bis die Steuer beglichen ist.
Grundsätzlich fällt bei jedem Immobilienkauf, egal ob Neubau oder Bestandsimmobilie, die Grunderwerbsteuer an. Der Kaufpreis, auf den die Steuer erhoben wird, kann jedoch unterschiedlich sein, da bei Neubauten häufig noch Zusatzkosten wie die Erschließung hinzukommen.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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