Der Kauf einer Garage scheint auf den ersten Blick eine überschaubare Investition zu sein, insbesondere im Vergleich zum Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung. Doch auch bei Garagenkäufen fällt in Deutschland die Grunderwerbsteuer an, was viele Käufer überrascht. Diese Steuer wird bei jedem Immobilienkauf erhoben und gehört zu den bedeutenden Nebenkosten, die nicht unterschätzt werden sollten. Egal, ob es sich um eine freistehende Einzelgarage oder um eine Garage handelt, die Teil eines größeren Immobilienpakets ist – die Grunderwerbsteuer muss in der Regel entrichtet werden. Gerade bei kleineren Kaufpreisen wie bei Garagen kann diese Steuer eine spürbare zusätzliche Belastung darstellen, die Käufer frühzeitig in ihre Planung einbeziehen sollten.
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Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag für die Garage notariell beurkundet ist. Dies gilt sowohl für freistehende Garagen als auch für solche, die zusammen mit einem Haus oder einer Wohnung erworben werden. Befindet sich die Garage auf einem separaten Grundstück, wird die Steuer auf den Kaufpreis dieses Grundstücks berechnet. Ist die Garage hingegen Bestandteil eines Immobilienpakets, wird die Steuer auf den Gesamtpreis der Immobilie erhoben. Käufer sollten sich bewusst sein, dass auch bei Ergänzungskäufen oder Teilkäufen von Garagen die Grunderwerbsteuer greifen kann, wenn dabei Eigentum am Grundstück übertragen wird.
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Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis der Garage und dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslands. Dieser liegt in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Bei einem Kaufpreis von 20.000 Euro würde die Steuer je nach Bundesland zwischen 700 Euro (z. B. in Bayern) und 1.300 Euro (z. B. in Brandenburg) betragen. Auch bei niedrigeren Kaufpreisen, wie sie bei Garagen häufig vorkommen, kann die Steuer einen relevanten Betrag ausmachen. Ein typisches Beispiel: Für eine Garage, die 15.000 Euro kostet, fallen in Nordrhein-Westfalen Grunderwerbsteuerkosten von 975 Euro an. Käufer sollten diese Beträge bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen.
In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, was auch im Kaufvertrag eindeutig geregelt ist. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, das den Steuerbescheid erstellt und dem Käufer zustellt. Die Zahlung der Steuer ist Voraussetzung für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die wiederum benötigt wird, um die Garage im Grundbuch eintragen zu lassen. Bei Garagen, die als Teil eines Immobilienpakets gekauft werden, erfolgt die Abwicklung häufig pauschal, wobei die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis berechnet wird.
Wenn eine Garage zusammen mit einer Immobilie, wie einem Haus oder einer Wohnung, erworben wird, fällt die Grunderwerbsteuer in der Regel auf den gesamten Kaufpreis an. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Garage im Kaufvertrag separat zu bewerten, um die Kosten besser nachvollziehen zu können. Zusätzlich können bewegliche Bestandteile wie ein elektrisches Garagentor, Regale oder Werkbänke im Vertrag ausgewiesen werden, da diese nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. Käufer sollten hierbei darauf achten, dass die Aufschlüsselung nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei erfolgt, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Grunderwerbsteuer erhoben wird. Dazu gehört der Kauf innerhalb der Familie, etwa zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln. Auch bei Erbschaften oder Schenkungen entfällt die Steuer, da in solchen Fällen andere steuerliche Regelungen greifen. Käufer sollten jedoch beachten, dass diese Ausnahmen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind und entsprechende Nachweise erforderlich sein können, um die Steuerbefreiung zu beantragen.
Höhe der Grunderwerbsteuer
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird der Steuerbescheid vom Finanzamt erstellt und an den Käufer versandt. Dieser enthält den genauen Betrag sowie eine Zahlungsfrist, die in der Regel vier Wochen beträgt. Die Zahlung muss fristgerecht erfolgen, da die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der vollständigen Begleichung der Steuer abhängt. Ohne diese Bescheinigung ist ein Eintrag ins Grundbuch nicht möglich, wodurch der Eigentumserwerb rechtlich nicht abgeschlossen werden kann.
Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Steuer besteht in der separaten Ausweisung von beweglichen Gegenständen wie Regalen, Werkzeugen oder einem elektrischen Garagentor im Kaufvertrag. Diese Gegenstände unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, wodurch sich der steuerpflichtige Kaufpreis reduziert. Es ist jedoch wichtig, dass die Aufteilung realistisch ist und nachvollziehbar dokumentiert wird, da das Finanzamt diese Angaben prüfen kann. Käufer sollten sich bei Unsicherheiten von einem Steuerberater oder Notar beraten lassen.
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Werden Garagen in größerer Anzahl oder für gewerbliche Zwecke gekauft, gelten besondere Regelungen. Die Grunderwerbsteuer fällt auch hier an, jedoch können Käufer, die die Garagen gewerblich nutzen, die Kosten möglicherweise steuerlich geltend machen. Beispielsweise kann die Steuer als Teil der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Es ist ratsam, in solchen Fällen einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die optimale steuerliche Gestaltung zu ermitteln.
Die Grunderwerbsteuer stellt auch beim Garagenkauf eine relevante Nebenkostenposition dar, die Käufer frühzeitig in ihre Planung einbeziehen sollten. Unabhängig davon, ob die Garage einzeln oder als Teil eines Immobilienpakets gekauft wird, ist es wichtig, die steuerlichen Anforderungen zu kennen und Möglichkeiten zur Kostenoptimierung zu nutzen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und die rechtzeitige Klärung steuerlicher Fragen helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Käufer, die die Grunderwerbsteuer korrekt einplanen, können ihren Garagenkauf reibungslos und ohne unerwartete Mehrkosten abwickeln.
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