Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Abgaben, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird einmalig erhoben, sobald der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde. Die Höhe der Steuer variiert von Bundesland zu Bundesland, da jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz festlegt. In Thüringen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6,5 %. Für Immobilienkäufer ist es entscheidend, die Grunderwerbsteuer in die Kaufplanung einzubeziehen, da sie zu den erheblichen Nebenkosten eines Immobilienerwerbs gehört.
Inhaltsverzeichnis
Thüringen gehört zu den Bundesländern mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %, was im oberen Bereich der bundesweiten Sätze liegt. Der Steuersatz wurde im Jahr 2017 von 5 % auf 6,5 % angehoben, um höhere Einnahmen für das Land zu generieren. Dieser Steuersatz gilt für den gesamten Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks und wird in den meisten Fällen vom Käufer getragen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Bayern, wo der Satz mit 3,5 % deutlich niedriger ist, sollten Käufer in Thüringen diesen Faktor bei der Kalkulation ihrer Gesamtkosten berücksichtigen.
Ein wesentlicher Aspekt der Grunderwerbsteuer ist, dass sie unabhängig von der Art des Kaufs anfällt, ob es sich um eine Bestandsimmobilie, einen Neubau oder ein unbebautes Grundstück handelt. Die Grunderwerbsteuer wird immer auf den notariell beurkundeten Kaufpreis angewendet.
Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie viel Grunderwerbsteuer Sie beim Kauf einer Immobilie in Thüringen zahlen müssen, haben wir Ihnen einen übersichtlichen Rechner bereitgestellt:
Höhe der Grunderwerbsteuer
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen und ganz Deutschland ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass die Grunderwerbsteuer immer dann fällig wird, wenn Eigentum an Immobilien oder Grundstücken übertragen wird. Der Käufer erhält nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags einen Steuerbescheid vom zuständigen Finanzamt.
Im Jahr 2017 wurde der Grunderwerbsteuersatz in Thüringen von 5 % auf 6,5 % erhöht, um die Einnahmen des Landes zu steigern. Diese Erhöhung hat Thüringen zu einem der Bundesländer mit den höchsten Grunderwerbsteuersätzen gemacht. Obwohl keine weiteren Steigerungen angekündigt sind, ist es wichtig, dass Immobilienkäufer sich regelmäßig über mögliche Änderungen informieren, um eventuelle Anpassungen in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen.
Thüringen liegt mit seinem Steuersatz von 6,5 % im oberen Bereich der deutschen Bundesländer. Hier ein Vergleich mit einigen anderen Bundesländern:
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland stark, und Immobilienkäufer sollten diese Unterschiede bei der Wahl des Immobilienstandorts berücksichtigen. Gerade in Bundesländern mit niedrigeren Steuersätzen können die Ersparnisse beträchtlich sein, insbesondere bei hohen Kaufpreisen.
Tipp 1: Lage der Immobilie
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Wenn Sie flexibel in der Wahl Ihres Immobilienstandorts sind, kann es sich lohnen, in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz zu kaufen. Zum Beispiel beträgt die Steuer in Bayern nur 3,5 %, während sie in Thüringen 6,5 % ausmacht.
Tipp 2: Trennung von Grundstück und Neubau
Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf später ein Haus bauen möchten, sollten Sie den Grundstückskauf und den Bauvertrag getrennt voneinander und zeitlich versetzt abschließen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an und nicht auf den gesamten Neubau.
Tipp 3: Aufteilung beweglicher Gegenstände
Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser zählen nicht zum Grundvermögen. Sie können daher im Kaufvertrag separat aufgeführt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen werden. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Tipp 4: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht privat genutzt wird.
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Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Übertragungen innerhalb der Familie oder unter besonderen Bedingungen:
Verkäufe zwischen Ehepartnern:
Bei Verkäufen oder Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, wodurch finanzielle Belastungen innerhalb der Familie vermieden werden.
Verkäufe zwischen Verwandten ersten Grades:
Verkäufe zwischen Eltern, Kindern oder Großeltern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung zielt darauf ab, den Vermögensübergang innerhalb der Familie zu erleichtern und zu fördern.
Kaufpreis unter 2.500 Euro:
Für Grundstücks- oder Immobilienkäufe, deren Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Ausnahme betrifft jedoch nur sehr geringe Beträge und hat in der Praxis oft nur eine geringe Bedeutung.
Schenkungen und Erbschaften:
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften entfällt die Grunderwerbsteuer. Allerdings können hier Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen, je nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer, es können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
Für Immobilienkäufer in Thüringen ist es wichtig, die Grunderwerbsteuer als wesentlichen Kostenfaktor zu berücksichtigen. Mit einem Steuersatz von 6,5 % liegt Thüringen im oberen Bereich der deutschen Bundesländer. Käufer sollten sich frühzeitig über die Höhe der Grunderwerbsteuer informieren und sicherstellen, dass sie diesen Betrag in ihre Finanzplanung einbeziehen.
Die Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken, wie das Ausweisen von Inventar im Kaufvertrag oder die Nutzung von familiären Ausnahmeregelungen, sollten in Betracht gezogen werden. Käufer sollten sich außerdem über die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Änderungen auf dem Laufenden halten, um sicherzustellen, dass sie die bestmöglichen Entscheidungen treffen.
Mit dem richtigen Wissen und einer genauen Kalkulation können Immobilienkäufer in Thüringen ihre Grunderwerbsteuer gut planen und so finanzielle Überraschungen vermeiden.
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In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, es kann aber im Kaufvertrag auch eine andere Regelung getroffen werden.
Die Steuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Das Finanzamt schickt dem Käufer einen Bescheid, und die Zahlung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Ja, in der Regel können Banken die Grunderwerbsteuer in die Immobilienfinanzierung aufnehmen. Es ist jedoch empfehlenswert, die Nebenkosten, einschließlich der Grunderwerbsteuer, aus Eigenmitteln zu begleichen.
Wenn die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wird, kann der Käufer nicht als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Dies kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben und der Kaufprozess wird blockiert, bis die Steuer beglichen ist.
Die Grunderwerbsteuer wird bei beiden Arten von Immobilien erhoben. Bei Neubauten kann es jedoch sein, dass zusätzliche Kosten, wie die Erschließungskosten, mit in die Steuerberechnung einfließen.
Disclaimer
Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verlässliche Auskünfte in diesen Bereichen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Finanzberater zu wenden.
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