Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen auf eine andere Person. Sie kann in Form von Geld, Sachwerten oder Immobilien erfolgen. Besonders im Immobilienbereich ist die Schenkung eine strategische Möglichkeit, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen. Da Schenkungen der Schenkungssteuer unterliegen, gibt es steuerliche Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sind. In vielen Fällen wird eine Schenkung mit bestimmten Auflagen verknüpft, beispielsweise einem vorbehaltenen Wohnrecht oder Nießbrauch.
Inhaltsverzeichnis
Eine Schenkung ist eine freiwillige und unentgeltliche Vermögensübertragung, die keine Gegenleistung erfordert. Sie kann entweder durch einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag oder durch eine formlose Übergabe erfolgen.
Bei der Schenkung von Immobilien ist jedoch eine notarielle Beurkundung erforderlich, da der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen werden muss. Ohne diesen Schritt ist die Schenkung einer Immobilie rechtlich nicht wirksam.
Die Schenkung kann auch mit Auflagen verbunden sein, beispielsweise einem lebenslangen Wohnrecht oder einer Verpflichtung zur Pflege des Schenkenden.
Schenkungssteuer und Freibeträge
Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, die ähnlich wie die Erbschaftssteuer berechnet wird. Es gelten jedoch steuerliche Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem richten.
Alle 10 Jahre kann eine Schenkung steuerfrei bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags erfolgen.
Aktuelle Schenkungssteuer-Freibeträge (Stand 2024):
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
Kinder: 400.000 €
Enkelkinder: 200.000 €
Geschwister, Neffen/Nichten: 20.000 €
Nicht verwandte Personen: 20.000 €
Schenkungssteuerpflicht bei Überschreitung der Freibeträge
Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag überschreitet, muss für den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer gezahlt werden. Der Steuersatz liegt je nach Steuerklasse und Höhe der Schenkung zwischen 7 % und 50 %.
Gestaffelte Schenkungen alle 10 Jahre
Da die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können, lassen sich größere Vermögen durch schrittweise Schenkungen steuerfrei übertragen. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.
Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Um sich ein Nutzungsrecht an einer verschenkten Immobilie zu sichern, kann sich der Schenker ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht vorbehalten. Der Vorteil: Der steuerliche Wert der Schenkung reduziert sich, da die Nutzung des Schenkers den Wert der Immobilie für den Beschenkten mindert.
Steuerersparnis durch frühzeitige Vermögensübertragung
Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen und die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren.
Sicherung von Wohnrechten
Eltern können eine Immobilie an ihre Kinder verschenken und sich dabei ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vorbehalten, um die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen.
Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Durch klare Vermögensübertragungen zu Lebzeiten lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden und der Nachlass gezielt regeln.
Zur steuerlichen Optimierung des Erbes
Wer sein Vermögen langfristig und steueroptimiert an die nächste Generation weitergeben möchte, kann mit gestaffelten Schenkungen Steuern sparen.
Wenn eine Immobilie in der Familie bleiben soll
Eltern, die sicherstellen möchten, dass eine Immobilie im Familienbesitz bleibt, können sie frühzeitig auf die Kinder übertragen.
Zur Absicherung des Schenkenden
Durch die Eintragung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts kann sich der Schenkende weiterhin das Nutzungsrecht sichern.
Die Schenkung ist eine attraktive Möglichkeit, Vermögen steuerlich optimiert weiterzugeben. Sie ermöglicht eine frühzeitige Übertragung von Immobilien oder anderen Werten und kann helfen, die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Besonders vorteilhaft ist die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen alle 10 Jahre sowie die Kombination mit Nießbrauch- oder Wohnrechten zur Absicherung des Schenkenden. Wer eine Schenkung plant, sollte sich frühzeitig über steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen.
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