Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe, die von allen Eigentümern von Grundstücken und Immobilien an die jeweilige Kommune gezahlt werden muss. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und finanziert öffentliche Dienstleistungen wie Straßenbau, Schulen oder die Müllentsorgung. Die Höhe der Grundsteuer wird individuell berechnet und hängt von Faktoren wie dem Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Ab 2025 tritt eine umfassende Grundsteuerreform in Kraft, die eine neue Berechnungsmethode vorsieht.
Inhaltsverzeichnis
Die Grundsteuer ist eine steuerliche Belastung für Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken. Sie wird unabhängig von der Nutzung erhoben – egal, ob das Objekt selbst bewohnt, vermietet oder gewerblich genutzt wird.
Die Höhe der Grundsteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde, da jede Kommune den Hebesatz individuell festlegt. Deshalb können zwei identische Immobilien in verschiedenen Städten oder Gemeinden unterschiedlich hohe Grundsteuern haben.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
Der Einheitswert als Grundlage
Der Einheitswert ist ein von den Finanzbehörden festgelegter Wert, der die wirtschaftlichen Gegebenheiten einer Immobilie berücksichtigt. Er dient als Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Die Einheitswerte sind jedoch oft veraltet und werden daher mit der Reform ab 2025 durch neue Bewertungsmethoden ersetzt.
Die Steuermesszahl zur weiteren Berechnung
Auf den Einheitswert wird die Steuermesszahl angewendet. Diese ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach Art des Grundstücks. Wohnimmobilien haben oft eine niedrigere Steuermesszahl als Gewerbeimmobilien.
Der Hebesatz der Gemeinde
Der endgültige Steuerbetrag ergibt sich durch Anwendung des Hebesatzes, den jede Gemeinde individuell festlegt. Kommunen mit hohen Hebesätzen erheben entsprechend höhere Grundsteuern.
Die Formel für die Berechnung lautet: Grundsteuer = Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Grundsteuer A wird für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen erhoben.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke
Die Grundsteuer B betrifft Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke. Sie ist die häufigste Form der Grundsteuer und betrifft nahezu alle Immobilieneigentümer.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Berechnungsmodelle erhoben, da die bisherigen Einheitswerte nicht mehr den aktuellen Marktwerten entsprechen.
Neubewertung aller Grundstücke
Alle Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet, wobei verschiedene Berechnungsmodelle zur Anwendung kommen.
Unterschiedliche Modelle der Bundesländer
Jedes Bundesland kann ein eigenes Berechnungsmodell anwenden. Während einige Bundesländer das Bundesmodell nutzen, haben andere eigene Modelle entwickelt, die sich stärker an Bodenrichtwerten oder Gebäudewerten orientieren.
Neue Steuerbelastungen für manche Eigentümer
Durch die Reform kann es zu höheren oder niedrigeren Steuerzahlungen kommen – je nach Region, Grundstücksart und Berechnungsmodell der jeweiligen Kommune.
Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken
Die Grundsteuer wird vom Eigentümer der Immobilie gezahlt, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.
Umlage auf Mieter
Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Sie erscheint dann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Die Grundsteuer ist eine unvermeidbare Abgabe für Immobilieneigentümer, die jährlich an die Kommune entrichtet werden muss. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert, der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz ab. Mit der Grundsteuerreform 2025 wird ein neues Berechnungssystem eingeführt, das zu veränderten Steuerlasten führen kann. Wer eine Immobilie besitzt oder plant, eine zu erwerben, sollte sich frühzeitig über die künftigen Grundsteuerkosten informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
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