Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die festlegt, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch dessen Provision zahlen muss. Diese Regelung wurde 2015 eingeführt und gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien. Ziel war es, Mieter vor hohen Maklergebühren zu schützen, die sie zuvor häufig zahlen mussten, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Beim Immobilienkauf findet das Bestellerprinzip keine Anwendung. Hier können Verkäufer und Käufer die Maklerprovision frei vereinbaren. Seit 2020 gibt es jedoch eine neue gesetzliche Vorgabe, die eine gerechtere Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vorschreibt.
Inhaltsverzeichnis
Das Bestellerprinzip besagt, dass die Partei, die den Makler beauftragt, auch die Maklerprovision zahlen muss. Vor der Einführung dieser Regelung mussten häufig Mieter die Maklergebühren übernehmen – selbst dann, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hatte.
Durch das Bestellerprinzip darf ein Makler nun keine Provision vom Mieter verlangen, wenn er vom Vermieter beauftragt wurde. Beauftragt ein Mieter hingegen selbst einen Makler mit der gezielten Suche nach einer passenden Wohnung, muss er die Provision übernehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Makler diese Wohnung nicht bereits in seinem Bestand hatte.
Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien und ist im Wohnungsvermittlungsgesetz (§ 2 Abs. 1a WoVermG) festgelegt. Gewerbeimmobilien oder der Kauf von Immobilien sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Vermieter beauftragt den Makler
Beauftragt der Vermieter einen Makler, um einen neuen Mieter für seine Immobilie zu finden, muss er die Maklerprovision selbst zahlen. Eine Weitergabe der Kosten an den Mieter ist nicht zulässig.
Der Mieter beauftragt den Makler
Wenn ein Mieter gezielt einen Makler beauftragt, um eine passende Wohnung zu finden, muss er auch die Maklerprovision übernehmen. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn der Makler ausschließlich für diesen Mieter tätig wird und keine Wohnung aus seinem bestehenden Portfolio vermittelt.
Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Kauf von Immobilien. Käufer und Verkäufer können die Maklerprovision weiterhin individuell vereinbaren. Allerdings wurde im Dezember 2020 eine neue Regelung eingeführt, die eine fairere Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vorschreibt.
Der Makler wird von beiden Parteien beauftragt
In diesem Fall müssen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen tragen. Diese Regelung sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung.
Der Makler wird nur von einer Partei beauftragt
Wenn nur eine Partei den Makler beauftragt, darf sie maximal 50 % der Provision an die andere Partei weitergeben. Das bedeutet, dass der beauftragende Teil stets die Hälfte der Maklergebühren selbst tragen muss.
Entlastung der Mieter
Durch die Einführung des Bestellerprinzips werden Mieter vor hohen Maklerprovisionen geschützt. Sie zahlen nur dann eine Provision, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.
Höhere Kosten für Vermieter
Da Vermieter die Maklerprovision nun selbst übernehmen müssen, sind sie eher dazu geneigt, die Vermietung selbst zu organisieren oder Makler nur in Ausnahmefällen zu beauftragen.
Veränderungen in der Maklerbranche
Das Bestellerprinzip hat dazu geführt, dass viele Makler ihre Geschäftsmodelle anpassen mussten. Da Vermieter oft die Kosten scheuen, konzentrieren sich einige Makler verstärkt auf den Verkauf von Immobilien oder spezialisieren sich auf exklusive Suchaufträge für Mieter.
Das Bestellerprinzip hat den Mietmarkt in Deutschland nachhaltig verändert. Mieter profitieren von einer klareren Kostenverteilung und sind nicht mehr gezwungen, Maklerprovisionen zu zahlen, wenn sie den Makler nicht selbst beauftragt haben. Für Vermieter bedeutet die Regelung jedoch zusätzliche Kosten, weshalb sie vermehrt versuchen, Immobilien selbst zu vermieten.
Beim Immobilienkauf bleibt die Maklerprovision weiterhin verhandelbar, wobei die neue Gesetzgebung seit 2020 eine hälftige Teilung der Kosten vorschreibt, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist. Somit sorgt das Bestellerprinzip für mehr Transparenz und Fairness im Mietmarkt, während der Immobilienkauf weiterhin Verhandlungssache bleibt.
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