Sparschwein oder Verschwender? Wer einen Blick auf den Energieausweis beim Immobilienverkauf wirft, findet das schnell heraus. Das mehrseitige Dokument gibt wieder, wie die Energieeffizienz einer Immobilie berechnet wird. Die Energiesparverordnung hat 2014 die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises festgelegt, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Er gehört also zu den Daten, die Sie transparent bei Interessenten zeigen müssen und das bereits in der Anzeige Ihrer Immobilie.
Ein Energieausweis besteht aus fünf Seiten und ist 10 Jahre gültig. Das steckbriefartige Dokument gibt Informationen über den Energiezustand, das Lüftungssystem, über die Nutzung von erneuerbaren Energien und die Energieeffizienzklasse von A+ bis H als Ampelsystem.
Außerdem sind im Energieausweis der Primärenergiekennwert und der Endenergiekennwert angegeben. Der Primärenergiewert zeigt kurz gesagt, die Umweltauswirkungen der Immobilie auf und umfasst dabei die gesamte Energiebereitstellung inklusive der aufgewendeten Energiemenge und deren Verluste.
Die Endenergie bezieht sich darauf, wie und welche regenerativen Energieträger genutzt werden.
Geht es bei Ihrer Immobilie um einen Hausverkauf, einen Wohnungsverkauf oder um eine Vermietung, ist ein Energieausweis Pflicht. Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, schreibt seit 2008 in fast allen Fällen einen solchen Ausweis vor. Seit 2014 sind Vermieter und Verkäufer verpflichtet Interessenten über die Energieeffizienz bereits in der Immobilienanzeige zu informieren.
Immobilieneigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, müssen für Wohnimmobilien und bei Nichtwohngebäuden einen Energieausweis vorlegen. Das gilt für Neubauten, alle Gebäude, welche nicht unter Denkmalschutz stehen und Häuser, die vor 1977 gebaut und seitdem nicht mehr saniert wurden.
Laut Energiesparverordnung (EnEV) gibt es zwei aktuelle Varianten des Energieausweises. Doch welcher wird wann benötigt? Das hängt von zwei Faktoren ab: Von der Größe der Wohnimmobilie und vom Baujahr.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist günstiger und benötigt weniger Unterlagen bei der Erstellung. Dadurch ist er schneller bestellt. Er kostet zwischen 25 Euro und 100 Euro, ist aber weniger aussagekräftig. Der Verbrauchsausweis weist lediglich die verbrauchte Energiemenge der Immobilie durch Warmwasser und Heizung aus. Die Werte werden in Kilowattstunden pro Jahr und pro Quadratmeter Nutzungsfläche angegeben. Bei einem Nichtwohngebäude führt er außerdem noch die Werte für Kühlung, Beleuchtung und Lüftung auf.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist nur in manchen Fällen Pflicht: Erst seit 1977 gibt es die Wärmeschutzverordnung. Wohnimmobilien, die vorher erbaut wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, halten diese Verordnung nicht ein und müssen einen Bedarfsausweis vorlegen. Doch auch Neubauten fallen unter diese Pflicht, da noch keine Daten über den Verbrauch der letzten drei Jahre vorgelegt werden können. Wurde nachträglich die Fassade gedämmt oder mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche mindestens eines Außenbauteils erneuert, dann kann erst nach drei Jahren ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Vorher ist auch hier ein Bedarfsausweis Pflicht.
Da umfangreichere Berechnungen durchgeführt werden müssen, kostet der Bedarfsausweis auch wesentlich mehr. Bis zu 500 Euro müssen Sie einplanen. Welche Dämmung wurde verwendet? Wie energiesparend ist die Art der Fenster? Welche Heizungsanlage hat das Gebäude und um welche Gebäudeform handelt es sich? Diese Fragen spielen bei der Berechnung eine Rolle.
Wärmebedarfsausweis
Der Wärmebedarfsausweis oder auch Wärmeschutzausweis genannt besteht aus einer Erklärung des Architekten, einem Nachweis des klimabedingten Feuchte- und Wärmeschutzes und aus der Bescheinigung der stichprobenhaften Überprüfung der Bauausführung durch den staatlich anerkannten Sachverständigen. Diese Art von Ausweis wurde vor der neuen Energieeinsparverordnung, kurz, EnEV, ausgestellt und ist immer noch 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Nicht für jede Immobile muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Wann ist das der Fall?
– Für denkmalgeschütze Gebäude gibt es keine Pflicht
– Ebenso für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern
– Wenn Sie als Immobilieneigentümer Ihr Wohngebäude selbst nutzen, brauchen Sie keinen Energieausweis
Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Hier sehen Sie im Überblick, was Sie auf den einzelnen Seiten finden:
1. Seite
Hier sehen Sie alle allgemeinen Daten zum Gebäude, wie Adresse, Größe, Anzahl der Wohnungen, Art der Anlagentechnik, Gebäudelüftung, Stockwerke, Baujahr, ob erneuerbare Energien genutzt werden und ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis handelt.
2. Seite
Wird bei der Immobilie ein Bedarfsausweis genutzt, finden Sie Informationen dazu auf der zweiten Seite, ansonsten bleibt diese leer. Hier finden Sie auf einer Farbskala Auskünfte zu den Treibhausgasemissionen. Sie beschreiben, welche Klimabelastungen durch den Gebäudebetrieb verursacht werden. Werden erneuerbare Energien eingesetzt, finden Sie Angaben dazu unten links auf dieser Seite. Niedrigenergiehäuser finden Sie im grünen Bereich, wohingegen im roten Bereich alte und unsanierte Gebäude zu finden sind. Der Wert zwischen A+ und H wird als Energieeffizienzklasse bezeichnet. Dieser Klasse werden im Bedarfsausweis Werte des Endenergiegebedarfs und Primärenergiebedarfs von 0 bis höchstens 250 Kilowattstunden pro Jahr und pro Quadratmeter Wohnfläche zugeordnet.
3. Seite
Auf dieser Seite finden Sie Daten, wenn es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. In neueren Ausweisen finden Sie auch hier die Farbskala mit den ausgewiesenen Treibhausgasemissionen. Auch hier finden Sie die Unterteilung in die Energieeffizienzklasse und anders als im Bedarfsnachweis, Angaben zum Energieverbrauch sowie zum Primärenergieverbrauch.
4. Seite
Hier finden Immobilieneigentümer kurze und knappe Informationen darüber, wie kostengünstig die energetischen Eigenschaften der Immobilie verbessert werden können. Gibt es nichts zu verbessern, ist auch das vermerkt.
5. Seite
Hier werden Fachbegriffe erklärt und Berechnungsverfahren erläutert.
Nur zertifizierte Fachleute dürfen den Energieausweis ausstellen. Dazu gehören Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, ausgebildete Energieberater, Schornsteinfeger und einige weitere. Die Ausstellung beantragen Sie also nicht direkt bei einer Behörde oder einer Stelle, sondern bei ausgebildeten Fachkräften, die Sie beispielsweise bei der Deutschen-Energie-Agentur finden können. Aussteller müssen…:
– eine abgeschlossene Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens vorweisen können
– den Studienschwerpunkt auf energiesparendes Bauen gelegt haben
– alternativ ohne Schwerpunkt mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Bau oder Anlagentechnik nachweisen
– oder öffentlich bestellt sein als Sachverständige im Bereich Bau, Anlagentechnik Hochbau oder energiesparendes Bauen
Den Verbrauchsausweis können Sie bequem online anfordern. Er ist einfach zu erstellen und mit weniger Aufwand verbunden. Rechnen Sie hier mit Kosten zwischen 25 Euro und 100 Euro. Der genaue Preis kommt immer auf den Ersteller an. In jedem Fall fällt er um einiges günstiger als der Bedarfsausweis aus. Hier können je nach Gebäudeart, Wohneinheiten, Heiztechnik, Dämmung und einigen weiteren Kriterien unterschiedliche Kosten zwischen 250 Euro und über 500 Euro anfallen.
Sie dürfen als Vermieter die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Nebenkostenabrechnungen Ihrer Mieter umlegen. Allerdings können Sie ihn als Werbungskosten geltend machen. Das führt zu einer Verminderung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, je nach Höhe Ihres Steuersatzes.
Der Energieausweis ist eins der wichtigsten Dokumente, wenn Sie Ihre Immobile verkaufen möchten. Er gibt dem Käufer oder Mieter einen direkten Überblick, wie hoch der tatsächliche Energieverbrauch der Immobilie ist. Käufer erfahren dadurch zum Beispiel, wie hoch zukünftige Heizkosten für Sie sein könnten. Alle Mängel und Stärken des Hauses oder der Wohnung werden offengelegt und Sie können abschätzen, welche energiesparenden Maßnahmen zukünftig neu umsetzen werden möchten.
Nicht vergessen! Sobald Sie Ihre Immobile inserieren oder erste Interessenten an der Tür klingeln, müssen Sie den Energieausweis zur Ansicht vorliegen haben.
Seit November 2020 gibt es laut dem Gebäudeenergiegesetz eine Neuregelung zur Ausstellung des Energieausweises. Der Gesetzgeber hat jedoch einen Übergangszeitraum bis zum 1.Mai 2021 eingeräumt, danach müssen die Vorschriften angewendet werden. Neu festgelegt wurde beispielsweise, dass auch der CO2 Ausstoß des Gebäudes genannt werden muss. Diese Frist sollten Sie zwingend einhalten, andernfalls drohen Ihnen Konsequenzen. Das gleiche gilt auch, wenn der Energieausweis nicht korrekt ist. Doch was passiert im Ernstfall?
Wer gegen die Ausweispflicht verstößt und keinen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 27 Absatz 2 Ziffer 3 EnEV) und kann mit einem Bußgeld bis 15.000 Euro rechnen (§ 8 Absatz 3 und § 5a EnEG). Falls Sie einen Energieausweis benötigen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Benötigen Sie Hilfe beim Immobilienverkauf? Wenn Sie Ihre Immobilie privat verkaufen, aber unnötige Kosten sparen wollen, machen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot – und das binnen 24 Stunden. Als Experten mit jahrelanger Erfahrung wissen wir, wie aufwendig der Privatverkauf einer Immobilie ist und nehmen Ihnen gern alle Schritte ab. Wir kaufen deutschlandweit, unsere Bonität ist selbstverständlich gesichert. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gern!
Unser Ratgeber stellt ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit bereit. Bei den Informationen, Empfehlungen und Erläuterungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Eine juristische Beratung kann durch unseren Ratgeber nicht ersetzt werden.
deinimmokäufer
Bornheimer Straße 127
53119 Bonn