Wenn in Deutschland ein Haus den Besitzer wechselt, fällt für den Käufer nicht nur der reine Preis für die Immobilie an. Zusätzlich müssen fixe Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten geleistet werden. Weitere Ausgaben für Makler und Gutachter können den Geldbeutel zusätzlich belasten. In der Regel betragen die Nebenkosten beim Hauskauf um die 10 % bis 15 %. Als Hauskäufer sollten sich darauf einstellen und dementsprechend nach Immobilien Ausschau halten, die etwas unter Ihrem maximalen Budget liegen. Da ein Großteil der Kaufnebenkosten vom Käufer getragen wird, muss sich der Verkäufer weniger Gedanken machen.
Die Grunderwerbssteuer wird vom Käufer entrichtet und prozentual mithilfe des Kaufpreises berechnet. Sie liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Den niedrigsten Satz zahlen Sie in Bayern. Dort wurde die Steuer nämlich seit 2006 kein einziges Mal angehoben. In den übrigen Bundesländern sieht das anders aus. Viele von ihnen erhöhten die Steuer im Laufe der Jahre immer wieder. Die höchsten Sätze werden in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland erhoben. Dort müssen Sie als Käufer mit vollen 6,5 % rechnen.
Die Grunderwerbssteuer dient als Voraussetzung für die Eintragung als rechtmäßiger Besitzer ins Grundbuch. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, informiert der Notar das Finanzamt. Das stellt dann den Grunderwerbssteuerbescheid aus. Der Käufer hat jetzt vier Wochen Zeit, um die Steuer zu begleichen. Eine Absetzung von der Einkommenssteuer ist bei anschließender privater Nutzung der Immobilie nicht möglich.
Sollte es sich um eine Schenkung oder um einen Verkauf an einen nahen Verwandten handeln, entfällt die Grunderwerbssteuer. Dazu zählen zum Beispiel Eltern, Kinder, Großeltern und Eheleute. Wenn Sie das Haus von Ihrem Bruder kaufen, müssen Sie hingegen Grunderwerbssteuer zahlen.
Der Kaufvertrag einer Immobilie ist nur gültig, wenn er von einem Notar beglaubigt wurde. Das soll beiden Seiten Sicherheit geben und die Besitzverhältnisse klären. Wie hoch die Kosten für die Beglaubigung sind, wird im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Üblicherweise ist mit etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises zu rechnen. Darin inbegriffen sind unter anderem die folgenden Leistungen:
• Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor und lässt Käufer und Verkäufer den Entwurf zukommen.
• Er bereitet alles Notwendige für die Eintragung der Grundschuld vor.
• Sofern beide Seiten mit dem Vertrag einverstanden sind, kann er beurkundet werden. Dafür wird ein Termin beim Notar vereinbart.
• Der Vertrag muss zwingend vom Notar vorgelesen werden. Anschließend wird er von allen Parteien unterschrieben.
• Anschließend lässt der Notar die Grundschuld im Grundbuch eintragen. Diese benötigt der Käufer für die Finanzierung der Immobilie.
• Außerdem informiert er das Finanzamt über den Abschluss des Kaufvertrages.
• Nachdem alle behördlichen Schritte vollzogen worden sind, fordert er den Käufer zur Zahlung an den Verkäufer auf.
• Nach ordnungsgemäßer Bezahlung kümmert sich der Notar um die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Die Kosten für den Notar betragen meist um die 1 %, während für den Grundbucheintrag noch einmal 0,5 % fällig werden. So entsteht der Gesamtbetrag von 1,5 %. Da Notare in der Preisgestaltung an das Gerichts- und Notarkostengesetz gebunden sind, fallen überall die gleichen Kosten an. Verschiedene Notare und deren Angebote zu vergleichen, ist deswegen wenig zielführend. Notare dürfen die Preise auch nicht verhandeln.
Käufer und Verkäufer haften gemeinsam für die fristgerechte Bezahlung der Notarkosten. In der Realität läuft es aber meist so ab, dass der neue Eigentümer einen Großteil davon zahlt und der alte Besitzer nur die Löschung der eingetragenen Grundschuld übernimmt.
Während die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten zwingend beim Hauskauf anfallen, sieht das bei den Maklergebühren anders aus. Sie müssen nur geleistet werden, wenn ein Makler mit dem Immobilienverkauf beauftragt wurde. Für die Höhe dieser Nebenkosten gibt es keine gesetzliche Regelung. Üblicherweise werden circa 3 % des Kaufpreises berechnet. Das ist aber auch von der jeweiligen Region abhängig.
Sofern es sich nicht um einen Neubau, sondern um eine Bestandsimmobilie handelt, muss der Käufer mit weiteren Kosten rechnen. Anhängig vom Zustand des Hauses fallen zum Beispiel Rechnungen für die Sanierung oder die Renovierung an. Darüber hinaus wird möglicherweise schon vor Abschluss des Kaufvertrags das Expertenwissen eines Gutachters notwendig. Die Kosten dafür muss der Auftraggeber tragen.
Wenn Sie ein Haus kaufen, um später selbst darin zu wohnen, können Sie Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer oder die Notarkosten nicht von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Leistungen von Handwerkern können Sie aber ganz normal anteilig in der nächsten Steuererklärung angeben. Wenn Sie also Renovierungsarbeiten im Zuge des Einzugs geplant haben, bekommen Sie eine kleine steuerliche Erleichterung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an Ihren Steuerberater! Anders sieht es aus, wenn die Immobilie von einem Unternehmen zur gewerblichen Nutzung gekauft wurde. In diesem Fall kann die Grunderwerbssteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
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